„Instrumente klingen wie echt eingespielt, und der Song bleibt bis zum Ende konsistent.“
ElevenLabs hat das neue Musikmodell Music v2.5 vorgestellt.
Hallo, hier ist Sonetho. ⚡
Am 11. September 2026 hat ElevenLabs die Veröffentlichung von Music v2.5 angekündigt.
Das Update folgt rund dreieinhalb Monate nach dem Release von Music v2 Ende Mai.
Dieser Artikel fasst ausschließlich die Fakten aus der offiziellen Ankündigung und Dokumentation zusammen.
Eigene Hörvergleiche sind hier noch nicht enthalten. Sobald wir uns selbst ein genaues Bild mit den eigenen Ohren gemacht haben, berichten wir gesondert darüber.
🎧 Was sich geändert hat
1. Dichterer und satterer Klang
Die offizielle Beschreibung lautet wie folgt: Instrumente klingen deutlich näher an echtem Live-Spiel, Stücke besitzen mehr Ebenen sowie Bewegung, und dieser Zustand bleibt bis zum Ende des Tracks erhalten.
Zudem wird betont, dass die Arrangements spürbar an Tiefe gewonnen haben.
2. Vorsprung gegenüber v2 im Blindtest
ElevenLabs hat 47.885 Paare in Blindvergleichen gegenübergestellt. Dabei entschied sich in den meisten Fällen die Mehrheit für v2.5.
Wie viel Prozent das genau sind, wurde nicht bekannt gegeben. Wir verzichten an dieser Stelle ebenfalls auf Spekulationen.
3. Bestimmte Genres profitieren besonders
Laut offizieller Ankündigung fallen die Verbesserungen vor allem bei vokalfokussierten oder stark akustisch geprägten Genres ins Gewicht.
Namentlich genannt wurden R&B, Soul, Hip-Hop, Rock, Metal, Orchester- und Cinematic-Musik.
Im Umkehrschluss bedeutet das: Bei rein elektronischer Musik fällt der Unterschied im Hörempfinden womöglich geringer aus.
💾 Verlustfreie Downloads jetzt auch im kostenlosen Tarif
Das ist die bemerkenswerteste Neuerung dieses Updates.
Kostenloser Tarif: 5 verlustfreie Downloads pro Tag
Pro-Tarif: 400 verlustfreie Downloads pro Monat
Wichtige Einschränkung: Tracks, die unter Zuhilfenahme von Referenz-Audios anderer Künstler erstellt wurden, können nicht heruntergeladen werden.
Wer die Referenzfunktion nutzt, sollte dies vorab wissen, um sich vergebliche Mühe zu ersparen.
📍 Wo steht v2.5 zur Verfügung?
v2.5 lässt sich an folgenden Stellen nutzen:
ElevenMusic (dedizierte Musik-Oberfläche)
ElevenCreative (Kombi-Abo)
Studio (Musik direkt an Videos anpassen)
Flows (node-basierte Workflows)
API
Das bisherige Modell Music v2 bleibt weiterhin erhalten. Die offizielle Formulierung lautet, dass es „nirgendwohin verschwindet“.
Wer den gewohnten Klang von v2 bevorzugt, kann das Modell wie gewohnt weiterverwenden.
⚙️ Wichtiger Hinweis für API-Nutzer
Wer die Weboberfläche nutzt, muss nichts weiter beachten – bei der API sieht die Lage jedoch anders aus.
In der API-Referenz ist music_v1 als Standardwert für model_id hinterlegt.
Auswählen lassen sich drei Werte: music_v1, music_v2 und music_v2_5.
Das Kuriose daran: In der Modellübersicht derselben offiziellen Dokumentation bezeichnet ElevenLabs music_v1 selbst als „outclassed“ – räumt also ein, dass es gegenüber v2 und v2.5 ins Hintertreffen geraten ist.
Das bedeutet: Wer die API aufruft, ohne ein Modell anzugeben, erhält eine Version, die selbst vom Anbieter als veraltet eingestuft wird.
Wenn Sie v2.5 über die API ansteuern möchten, tragen Sie in model_id unbedingt music_v2_5 ein. Es ist nur eine einzige Codezeile Unterschied.
Die Tracklänge liegt bei mindestens 3 Sekunden bis maximal 5 Minuten. Referenz-Audios dürfen rund 30 Sekunden lang sein.
Ausgegeben werden die Ergebnisse als MP3 (44,1 kHz) sowie als WAV.
💼 Kommerzielle Nutzung
ElevenLabs weist darauf hin, dass die Tracks für nahezu alle kommerziellen Zwecke genutzt werden dürfen – von Videos und Werbeproduktionen über Podcasts bis hin zu Spielen.
Allerdings gilt: Mit dem kostenlosen Plan erstellte Titel unterliegen einer Nennungspflicht.
Der in den Bedingungen vorgegebene Wortlaut ist „Created in collaboration with ElevenLabs“.
Auch andere, von ElevenLabs genehmigte Formulierungen sind zulässig.
Ein weiterer, erfreulicher Punkt im Lizenztext:
Selbst wenn Sie ein Downgrade durchführen oder das Abonnement kündigen, bleibt das Recht zur Weiternutzung bereits erstellter Titel vollständig bestehen.
Umgekehrt ist auch klar geregelt, was nicht in Prompts verwendet werden darf:
Echte Namen oder Künstlernamen von Sängern und Komponisten (unabhängig davon, ob sie noch leben)
Songtitel, Albumtitel sowie Namen von Labels oder Musikverlagen
Wesentliche Teile geschützter Original-Songtexte
Ebenfalls untersagt sind Ergebnisse, die gezielt die Stimme oder stilistische Eigenart bestimmter Künstler imitieren.
Da sich die Nutzungsbedingungen je nach Verwendungszweck (wie etwa beim Streaming-Vertrieb) zwischen den Tarifen unterscheiden können, lohnt sich vor einer offiziellen Veröffentlichung ein kurzer Blick in die Lizenzübersicht der Nutzungsbedingungen.
✍️ Fazit
Zusammengefasst bedeutet dieses Update vor allem zweierlei:
Der Klang ist voller geworden, und verlustfreie Downloads stehen nun auch ohne Bezahltarif zur Verfügung.
Wenn Sie an Stücken mit Gesang oder akustischen Instrumenten arbeiten, lohnt es sich, dieselben Prompts noch einmal mit v2.5 zu generieren.
Bei Tracks mit rein elektronischem Schwerpunkt fällt der Unterschied möglicherweise weniger drastisch aus.
Wir planen, wie schon bei v2, denselben Songtext direkt in v2 und v2.5 gegeneinander antreten zu lassen.
Ob und an welchen Stellen sich hörbare Unterschiede zeigen, lesen Sie in unserem nächsten Beitrag.
Vielen Dank fürs Lesen! ⚡